OGH
08.03.1994
4Ob21/94
UWG §1 D1c;
UWG §7 C;
Von sachbezogener Kritik kann nur gesprochen werden, wenn das Werturteil den unbestrittenen oder bewiesenen Tatsachen entspricht, ermöglicht doch nur eine korrekte, den Tatsachen entsprechende Information dem Adressaten eine sichere Beurteilung des Geschehens und der geäußerten Kritik. "Wilde Medienhatz" der Vbg Nachrichten. - konkreter Vorwurf und nicht pauschale Herabsetzung.
TE OGH 1994/03/08 4 Ob 21/94
RS0078194