OGH
RS0079011
09.08.2006
4Ob13/94; 4Ob119/06p
UWG §9 C3a
Maßgebend ist immer der Gesamtinhalt der zu beurteilenden Zeichen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Worte vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. Zu einer solchen "Überkreuzverwechslung" kann es kommen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. "Ritter-Knight"
TE OGH 1994-03-08 4 Ob 13/94
TE OGH 2006-08-09 4 Ob 119/06p
Beisatz: Hier: Überkreuzverwechslung bejaht „SIERRA Der Tequila mit dem Hut". (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079011