Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0079011

Entscheidungsdatum

09.08.2006

Geschäftszahl

4Ob13/94; 4Ob119/06p

Norm

UWG §9 C3a

Rechtssatz

Maßgebend ist immer der Gesamtinhalt der zu beurteilenden Zeichen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Worte vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. Zu einer solchen "Überkreuzverwechslung" kann es kommen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. "Ritter-Knight"

Entscheidungstexte

TE OGH 1994-03-08 4 Ob 13/94

TE OGH 2006-08-09 4 Ob 119/06p

Beisatz: Hier: Überkreuzverwechslung bejaht „SIERRA Der Tequila mit dem Hut". (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079011