OGH
RS0022526
31.07.2026
1Ob601/93; 1Ob626/94; 1Ob55/95; 1Ob146/02f; 3Ob248/04y; 4Ob108/06w; 9Ob138/06v; 5Ob193/10h; 4Ob170/11w; 9ObA10/12d; 4Ob3/14s; 3Ob23/14z; 6Ob173/18m; 6Ob35/24a; 9Ob39/26i
ABGB §1293
Verliert der Gläubiger die für seine Forderung bestellte Sicherheit, so entsteht sein damit verbundener Schaden bereits mit dem Verlust der Deckung und nicht erst in dem Zeitpunkt in dem endgültig feststeht, daß er die Forderung nicht mehr hereinbringt. Es kann nämlich vom Schädiger bereits bei Verlust der Sicherheit Naturalrestitution wegen dieses realen Schadens - in Form der Bereitstellung einer Sicherheit (zB Bankgarantie, Barkaution oder dergleichen), mit der die verlorene Sicherheit wieder erreicht wird - verlangen.
TE OGH 1994-02-16 1 Ob 601/93
TE OGH 1995-01-27 1 Ob 626/94
Auch; nur: Verliert der Gläubiger die für seine Forderung bestellte Sicherheit, so entsteht sein damit verbundener Schaden bereits mit dem Verlust der Deckung. (T1)
TE OGH 1996-06-25 1 Ob 55/95
nur: Verliert der Gläubiger die für seine Forderung bestellte Sicherheit, so entsteht sein damit verbundener Schaden bereits mit dem Verlust der Deckung und nicht erst in dem Zeitpunkt in dem endgültig feststeht, daß er die Forderung nicht mehr hereinbringt. (T2) Veröff: SZ 69/145
TE OGH 2002-10-25 1 Ob 146/02f
Auch
TE OGH 2005-03-31 3 Ob 248/04y
nur T2
TE OGH 2006-08-09 4 Ob 108/06w
nur T2; Beisatz: Gleiches gilt, wenn eine Sicherheit, zu deren Einholen der Kreditgeber gegenüber einem Mithaftenden verpflichtet ist, von vornherein nicht begründet wird. (T3); Veröff: SZ 2006/116
TE OGH 2007-05-09 9 Ob 138/06v
Veröff: SZ 2007/70
TE OGH 2011-02-09 5 Ob 193/10h
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verschlechterung der Rechtsposition bei Scheitern des Sicherungskonzepts nach Paragraph 9, BTVG. (T4)
TE OGH 2012-02-28 4 Ob 170/11w
Auch; Beisatz: Der Schadenersatzanspruch richtet sich ‑ vor Verwertung ‑ primär auf Einräumung einer entsprechenden anderen Sicherheit. (T5)
Veröff: SZ 2012/27
TE OGH 2012-08-22 9 ObA 10/12d
Vgl auch
TE OGH 2014-03-25 4 Ob 3/14s
Auch; Beisatz: Hier: Verlust des Rechts einen treuhändig erlegten Kaufpreisrest je nach Baufortschritt zurückzuhalten als Schaden. (T6)
TE OGH 2014-04-08 3 Ob 23/14z
Vgl
TE OGH 2018-10-25 6 Ob 173/18m
Auch; Beis wie T6; Veröff: SZ 2018/85
TE OGH 2024-03-20 6 Ob 35/24a
vgl
TE OGH 2026-07-31 9 Ob 39/26i
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022526