Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0022526

Entscheidungsdatum

31.07.2026

Geschäftszahl

1Ob601/93; 1Ob626/94; 1Ob55/95; 1Ob146/02f; 3Ob248/04y; 4Ob108/06w; 9Ob138/06v; 5Ob193/10h; 4Ob170/11w; 9ObA10/12d; 4Ob3/14s; 3Ob23/14z; 6Ob173/18m; 6Ob35/24a; 9Ob39/26i

Norm

ABGB §1293

Rechtssatz

Verliert der Gläubiger die für seine Forderung bestellte Sicherheit, so entsteht sein damit verbundener Schaden bereits mit dem Verlust der Deckung und nicht erst in dem Zeitpunkt in dem endgültig feststeht, daß er die Forderung nicht mehr hereinbringt. Es kann nämlich vom Schädiger bereits bei Verlust der Sicherheit Naturalrestitution wegen dieses realen Schadens - in Form der Bereitstellung einer Sicherheit (zB Bankgarantie, Barkaution oder dergleichen), mit der die verlorene Sicherheit wieder erreicht wird - verlangen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994-02-16 1 Ob 601/93

TE OGH 1995-01-27 1 Ob 626/94

Auch; nur: Verliert der Gläubiger die für seine Forderung bestellte Sicherheit, so entsteht sein damit verbundener Schaden bereits mit dem Verlust der Deckung. (T1)

TE OGH 1996-06-25 1 Ob 55/95

nur: Verliert der Gläubiger die für seine Forderung bestellte Sicherheit, so entsteht sein damit verbundener Schaden bereits mit dem Verlust der Deckung und nicht erst in dem Zeitpunkt in dem endgültig feststeht, daß er die Forderung nicht mehr hereinbringt. (T2) Veröff: SZ 69/145

TE OGH 2002-10-25 1 Ob 146/02f

Auch

TE OGH 2005-03-31 3 Ob 248/04y

nur T2

TE OGH 2006-08-09 4 Ob 108/06w

nur T2; Beisatz: Gleiches gilt, wenn eine Sicherheit, zu deren Einholen der Kreditgeber gegenüber einem Mithaftenden verpflichtet ist, von vornherein nicht begründet wird. (T3); Veröff: SZ 2006/116

TE OGH 2007-05-09 9 Ob 138/06v

Veröff: SZ 2007/70

TE OGH 2011-02-09 5 Ob 193/10h

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verschlechterung der Rechtsposition bei Scheitern des Sicherungskonzepts nach Paragraph 9, BTVG. (T4)

TE OGH 2012-02-28 4 Ob 170/11w

Auch; Beisatz: Der Schadenersatzanspruch richtet sich ‑ vor Verwertung ‑ primär auf Einräumung einer entsprechenden anderen Sicherheit. (T5)

Veröff: SZ 2012/27

TE OGH 2012-08-22 9 ObA 10/12d

Vgl auch

TE OGH 2014-03-25 4 Ob 3/14s

Auch; Beisatz: Hier: Verlust des Rechts einen treuhändig erlegten Kaufpreisrest je nach Baufortschritt zurückzuhalten als Schaden. (T6)

TE OGH 2014-04-08 3 Ob 23/14z

Vgl

TE OGH 2018-10-25 6 Ob 173/18m

Auch; Beis wie T6; Veröff: SZ 2018/85

TE OGH 2024-03-20 6 Ob 35/24a

vgl

TE OGH 2026-07-31 9 Ob 39/26i

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022526