OGH
27.01.1994
12Os136/93; 12Os134/94
StGB §128 D;
Da es für die Berechnung des Wertes einer gestohlenen Sache auch auf ihre Funktion im Vermögen des Bestohlenen ankommt (Bertel im WK, Paragraph 128, RdZ 8 ff), ist für die Ermittlung des Wertes von Kleinhandelsware der Detailverkaufspreis, von Großhandelsware der dem Wiederverkäufer in Rechnung gestellte Großhandelspreis zugrundezulegen.
TE OGH 1994/01/27 12 Os 136/93
TE OGH 1995/01/26 12 Os 134/94
Vgl auch; Zweiter Rechtsgang zu 12 Os 136/93; nur: Ist für die Ermittlung des Wertes von Kleinhandelsware der Detailverkaufspreis. (T1)
RS0093821