Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.01.1994

Geschäftszahl

4Ob4/94

Norm

AMG §1;

AMG §11;

LMG §5;

UWG §7 F3;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz bisher das Inverkehrbringen ihres Repellents Tyrasan nicht untersagt hat, kann aber weder der Schluß gezogen werden, daß dieses Mittel ganz allgemein keinerlei schädliche Wirkungen zeitige, noch im besonderen, daß dieses Mittel keine für Kosmetika verbotene oder doch nicht zugelassenen und daher im Sinn des Verbotsprinzips gleichfalls untersagte pharmakologisch wirksamen Stoffe oder Farbstoffe enthalte.

Entscheidungstexte

TE OGH 1994/01/25 4 Ob 4/94

Veröff: SZ 67/11

Rechtssatznummer

RS0051374