OGH
14.12.1993
4Ob157/93; 4Ob142/94; 4Ob84/95; 4Ob202/97b
UWG §9 B2;
UWG §9 C1;
Schutzfähig können Buchstabenkombinationen sein, wenn sie als Phantasiewort erscheinen und eine lautliche Einheit bilden. - TÜV
TE OGH 1993/12/14 4 Ob 157/93
TE OGH 1994/12/19 4 Ob 142/94
Auch; Beisatz: Schutzvoraussetzung ist, daß das Zeichen Namensfunktion hat. (T1) Beisatz: Hier: ENTEC (T2)
TE OGH 1995/12/05 4 Ob 84/95
Auch; Beisatz: Buchstabenkombinationen, die kein zusammenhängend lesbares Wort mit ausreichendem Phantasiecharakter ergeben, sondern erkennbar ihren Einzelcharakter behalten, haben keine Unterscheidungskraft. (T3)
TE OGH 1997/09/23 4 Ob 202/97b
Vgl auch
RS0078769