OGH
14.12.1993
Okt6/93; 16Ok3/96
KartG 1988 §10 Abs1;
Die Bejahung eines gemeinsamen Interesses ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Beteiligten sonst durch ganz individuelle, ja sogar einander entgegengesetzte Interessen zu der Vereinbarung bestimmt wurden.
TE OGH 1993/12/14 Okt 6/93
TE OGH 1996/12/09 16 Ok 3/96
RS0063431