Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.12.1993

Geschäftszahl

Okt6/93; 16Ok3/96

Norm

KartG 1988 §10 Abs1;

Rechtssatz

Die Bejahung eines gemeinsamen Interesses ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Beteiligten sonst durch ganz individuelle, ja sogar einander entgegengesetzte Interessen zu der Vereinbarung bestimmt wurden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/12/14 Okt 6/93

TE OGH 1996/12/09 16 Ok 3/96

Rechtssatznummer

RS0063431