Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.11.1993

Geschäftszahl

4Ob159/93; 4Ob90/01s

Norm

UWG §1 D3e;

UWG §1 D3g;

Rechtssatz

Fremd ist ein Arbeitsergebnis auch dann, wenn es der Nachahmende auf Grund eines Auftragsverhältnisses oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses für einen anderen geschaffen und auf die vereinbarte Art und Weise abgegolten erhalten hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/11/30 4 Ob 159/93

TE OGH 2001/07/10 4 Ob 90/01s

Rechtssatznummer

RS0078381