OGH
30.11.1993
4Ob159/93; 4Ob90/01s
UWG §1 D3e;
UWG §1 D3g;
Fremd ist ein Arbeitsergebnis auch dann, wenn es der Nachahmende auf Grund eines Auftragsverhältnisses oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses für einen anderen geschaffen und auf die vereinbarte Art und Weise abgegolten erhalten hat.
TE OGH 1993/11/30 4 Ob 159/93
TE OGH 2001/07/10 4 Ob 90/01s
RS0078381