OGH
24.11.1993
3Ob549/93
ABGB §921;
Bei nach Wahl des Gläubigers abstrakter Schadensberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Vertragsauflösung maßgebend.
TE OGH 1993/11/24 3 Ob 549/93
RS0018595