OGH
RS0013545
17.11.1993
1Ob19/93; 1Ob1/18f
ABGB §364a; ABGB §364 A
Auch in der Landwirtschaft ist nicht auf die Ortsüblichkeit der tätigkeit (hier: Düngung) abzustellen, sondern auf den Umfang der dadurch verursachten Einwirkung auf das Nachbargrundstück.
TE OGH 1993-11-17 1 Ob 19/93
Veröff: SZ 66/147
TE OGH 2018-05-29 1 Ob 1/18f
Ähnlich; Beisatz: Es ist für die Frage der Ortsüblichkeit nicht auf die Immissionsquelle, sondern in erster Linie auf die den Nachbarn treffende nachteilige Einwirkung abzustellen. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013545