OGH
16.11.1993
4Ob135/93; 4Ob102/94
UWG §1 D1c;
UWG §2 C2c;
Wird mit der beanstandeten Werbung der Eindruck vermittelt eine Ware sei bei einem bestimmten Konkurrenten nicht um den gleichen Preis zu bekommen, obwohl dies unrichtig ist, ist dies zur Irreführung geeignet.
TE OGH 1993/11/16 4 Ob 135/93
TE OGH 1994/10/04 4 Ob 102/94
Auch; Beisatz: Zur Irreführung ist ein Preisvergleich insbesondere dann geeignet, wenn mit ihm nur vorgetäuscht wird, es werde Vergleichbares vergleichen. (T1)
RS0078134