Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Geschäftszahl

4Ob126/93

Norm

EO §63;

UWG §9a;

UWG §14 A1;

Rechtssatz

Weiter gefaßte Exekutionstitel sind mit dem Inkrafttreten des Wettbewerbs-Deregulierungsgesetzes auf Grund der geänderten Gesetzeslage nur noch in eingeschränktem Umfang vollstreckbar. Wieso aber der die Exekution bewilligende Richter die Frage, ob das konkrete behauptete wettbewerbswidrige Verhalten gegen den durch eine Gesetzesänderung eingeschränkten Exekutionstitel verstößt, nicht beurteilen können sollte, ist nicht zu sehen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/11/16 4 Ob 126/93

Veröff: SZ 66/145

Rechtssatznummer

RS0012392