Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.11.1993

Geschäftszahl

4Ob116/93

Norm

UWG §1 C5a;

Rechtssatz

Bei einer Aussendung steht die Wettbewerbsabsicht auch dann nicht völlig im Hintergrund, wenn es dem aussendenden Unternehmen um die aktuelle publizistische Auseinandersetzung, um die Klarstellung des Sachverhalts, die Information der Öffentlichkeit und die Aufklärung der beteiligten Verkehrskreise geht. - IMAS-Report.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/11/16 4 Ob 116/93

Rechtssatznummer

RS0077760