OGH
16.11.1993
4Ob116/93
UWG §1 C5a;
Bei einer Aussendung steht die Wettbewerbsabsicht auch dann nicht völlig im Hintergrund, wenn es dem aussendenden Unternehmen um die aktuelle publizistische Auseinandersetzung, um die Klarstellung des Sachverhalts, die Information der Öffentlichkeit und die Aufklärung der beteiligten Verkehrskreise geht. - IMAS-Report.
TE OGH 1993/11/16 4 Ob 116/93
RS0077760