OGH
16.11.1993
4Ob116/93; 4Ob120/94; 4Ob49/95
UWG §1 C5a;
UWG §7 A;
Der Beklagten steht es selbst bei herabsetzenden Äußerungen über einen Mitbewerber frei, das Fehlen der Wettbewerbsabsicht oder deren völliges Zurücktreten hinter anderen Beweggründen ihres Verhaltens zu behaupten und zu beweisen.
TE OGH 1993/11/16 4 Ob 116/93
TE OGH 1994/12/19 4 Ob 120/94
Auch
TE OGH 1995/10/10 4 Ob 49/95
Auch; Veröff: SZ 68/177
RS0077659