OGH
02.11.1993
4Ob150/93
UWG §2 C2a;
UWG §2 D11;
Erkennt auch der flüchtige Durchschnittsleser, daß sich das Inserat mit der Veränderungen der Leserzahlen nach der Optima-Analyse befaßt, kann ausgeschlossen werden, daß ein ins Gewicht fallender Teil der angesprochenen Verkehrskreise annimmt, die Verhältnisse am Zeitungsmarkt hätten sich grundlegend geändert, weil die "Presse" mehr Leser als (zB) die "Neue Kronen-Zeitung" dazugewonnen habe.
TE OGH 1993/11/02 4 Ob 150/93
RS0078637