Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

02.11.1993

Geschäftszahl

4Ob150/93

Norm

UWG §2 C2a;

UWG §2 D11;

Rechtssatz

Erkennt auch der flüchtige Durchschnittsleser, daß sich das Inserat mit der Veränderungen der Leserzahlen nach der Optima-Analyse befaßt, kann ausgeschlossen werden, daß ein ins Gewicht fallender Teil der angesprochenen Verkehrskreise annimmt, die Verhältnisse am Zeitungsmarkt hätten sich grundlegend geändert, weil die "Presse" mehr Leser als (zB) die "Neue Kronen-Zeitung" dazugewonnen habe.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/11/02 4 Ob 150/93

Rechtssatznummer

RS0078637