Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0078772

Entscheidungsdatum

02.11.1993

Geschäftszahl

4Ob123/93 (4Ob1098/93); 4Ob184/12f

Norm

UWG §2 D10; UWG §2 Abs1 Z6

Rechtssatz

Ob die Bezeichnung eines Unternehmens als "international" zur Irreführung geeignet ist, hängt davon ab, welche Vorstellung der Durchschnittsinteressent damit verbindet und ob das Unternehmen dieser Vorstellung gerecht ist. Diese Frage lässt sich nur im Hinblick auf den konkreten Geschäftszweig beantworten. So kann es auf die Höhe des Umsatzes oder des Kapitals, aber auch auf die Verwendung modernster technischer Hilfsmittel ankommen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993-11-02 4 Ob 123/93

TE OGH 2012-11-28 4 Ob 184/12f

Vgl auch; Beisatz: Hier: Irreführung durch eine Pressemitteilung mit überhöhten Umsatzzahlen. (T1)