OGH
RS0078772
02.11.1993
4Ob123/93 (4Ob1098/93); 4Ob184/12f
UWG §2 D10; UWG §2 Abs1 Z6
Ob die Bezeichnung eines Unternehmens als "international" zur Irreführung geeignet ist, hängt davon ab, welche Vorstellung der Durchschnittsinteressent damit verbindet und ob das Unternehmen dieser Vorstellung gerecht ist. Diese Frage lässt sich nur im Hinblick auf den konkreten Geschäftszweig beantworten. So kann es auf die Höhe des Umsatzes oder des Kapitals, aber auch auf die Verwendung modernster technischer Hilfsmittel ankommen.
TE OGH 1993-11-02 4 Ob 123/93
TE OGH 2012-11-28 4 Ob 184/12f
Vgl auch; Beisatz: Hier: Irreführung durch eine Pressemitteilung mit überhöhten Umsatzzahlen. (T1)