OGH
RS0077715
19.10.1993
4Ob130/93; 4Ob2206/96g; 4Ob2200/96z; 4Ob2/97s; 4Ob105/97p; 4Ob167/97f; 4Ob11/98s; 4Ob52/98w; 4Ob149/98k; 4Ob143/00h; 4Ob20/02y; 4Ob113/05d; 4Ob133/08z; 4Ob154/09i; 4Ob237/12z; 4Ob96/19z; 4Ob33/22i
UWG §1 C4
Ein Wettbewerbsverhältnis kann aber im Gegensatz zum Normalfall, in welchem dieses Verhältnis im Zeitpunkt der Vornahme einer Wettbewerbshandlung bereits besteht, auch erst durch die beanstandete Handlung begründet werden. - "ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis".
TE OGH 1993-10-19 4 Ob 130/93
TE OGH 1996-09-17 4 Ob 2206/96g
TE OGH 1996-10-29 4 Ob 2200/96z
Beisatz: Für das nach Paragraph eins, UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht. (T1)
TE OGH 1997-02-25 4 Ob 2/97s
Beis wie T1 nur: Für das nach Paragraph eins, UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt. (T2)
TE OGH 1997-05-13 4 Ob 105/97p
Vgl auch
TE OGH 1997-05-27 4 Ob 167/97f
Auch
TE OGH 1998-02-24 4 Ob 11/98s
Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 71/33
TE OGH 1998-04-21 4 Ob 52/98w
Auch; Beis wie T2
TE OGH 1998-06-16 4 Ob 149/98k
Auch; Beis wie T1
TE OGH 2000-05-23 4 Ob 143/00h
Auch
TE OGH 2002-01-29 4 Ob 20/02y
Beisatz: Für das nach Paragraph eins, UWG erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis genügt es, dass sich der Verletzer in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, indem er sich an den guten Ruf des Originalzeichens anhängt und diesen für den Absatz seiner ungleichartigen Waren auszunutzen versucht; oder durch die Handlung eine gegenseitige Behinderung im Absatz eintritt. (T3)
TE OGH 2005-09-15 4 Ob 113/05d
Beisatz: ... oder eine fremde Leistung übernommen wird. (T4)
TE OGH 2008-12-15 4 Ob 133/08z
Vgl
TE OGH 2010-01-19 4 Ob 154/09i
Vgl auch; Beisatz: Hier: Geplanter Verkauf eines Forstreviers zu einem nicht marktkonformen Preis an einen Mitbewerber. (T5) Beisatz: Hier: Zur Rechtslage nach dem AEUV. (T6)
Veröff: SZ 2010/1
TE OGH 2013-02-12 4 Ob 237/12z
Beis wie T2
TE OGH 2019-12-19 4 Ob 96/19z
Beis wie T2; Beisatz: Die Streitteile richteten ihr Angebot an denselben Abnehmerkreis, zudem verursachten die Beklagten durch die Art ihres Vertriebs (Verwendung der Marken der Klägerin) Kundenanfragen und ‑beschwerden bei der Klägerin. Ad‑hoc‑Wettbewerbsverhältnis bejaht. (T7)
TE OGH 2022-11-22 4 Ob 33/22i
Beisatz: Hier: Ein Wettbewerbsverhältnis wurde auch zwischen einem Vermieter von Sozialwohnungen und einem Vermittler von Touristenunterkünften bejaht. (T8)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077715