Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.10.1993

Geschäftszahl

4Ob122/93

Norm

UWG §2 D7;

Rechtssatz

Auch die Verbindung zu einer ausländischen Universität kann für die angesprochenen Verkehrskreise durchaus von Bedeutung sein. Im Zusammenhang mit der Ankündigung einer privaten zahnärztlichen Tagesklinik kann dadurch bei einem nicht unbeträchtlichen Teil des Publikums bei flüchtiger Betrachtung ohne nähere Überlegung durchaus der - unrichtige - Eindruck entstehen, in dem Haus habe ein ausländisches Universitätsinstitut seinen Sitz und betreibe eine zahnärztliche Klinik. - "Apollonia, Akademisches Institut der Universität Jassy".

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/10/12 4 Ob 122/93

Rechtssatznummer

RS0078543