OGH
RS0096003
28.09.1993
14Os135/92; 15Os87/11z
StGB §288; StGB §290
Die an die prozessuale Rolle des Vernommenen anknüpfende sogenannte "materielle Zeugentheorie" hat durch die Regelung des Aussagenotstandes im StGB (Paragraph 290, StGB) ihren Anwendungsbereich verloren. Bei der Beurteilung der Zeugenqualität eines Vernommenen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Prüfung einer falschen Aussage im Sinne des Paragraph 288, StGB kommt es demzufolge allein auf dessen formale Stellung als Zeuge an.
TE OGH 1993-09-28 14 Os 135/92
TE OGH 2011-09-21 15 Os 87/11z
Vgl auch; Beisatz: Maßgebend für die Zeugenstellung ist allein die formelle prozessuale Position des Vernommenen. (T1); Beisatz: Hier: Vernehmung als Beschuldigter. (T2)