Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0079736

Entscheidungsdatum

28.09.1993

Geschäftszahl

4Ob1089/93; 4Ob79/01y; 4Ob50/10x; 6Ob262/10p

Norm

ABGB §1330 Absatz 2, BII; UWG §7 E2

Rechtssatz

Der gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen Paragraph 7, UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993-09-28 4 Ob 1089/93

TE OGH 2001-05-14 4 Ob 79/01y

Vgl auch; Beisatz: Die Bescheinigungslast für die Wahrheit der Tatsachenbehauptungen trifft auch im Provisorialverfahren den Mitteilenden. (T1)

TE OGH 2010-05-11 4 Ob 50/10x

Auch; nur: Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen. (T2)

TE OGH 2011-01-28 6 Ob 262/10p

Auch; nur T2