Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

4Ob106/93; 4Ob242/02w; 9ObA132/05k

Norm

UWG §1 D4b;

Rechtssatz

Die in der Zumittlung vorgedruckter Kündigungsschreiben an einen unbestimmten Personenkreis liegende Aufforderung zur Aufkündigung von Abonnements der Zeitungen eines bestimmten Mitbewerbers ist unabhängig davon wettbewerbswidrig, ob und welche Begleitumstände vorliegen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/09/21 4 Ob 106/93

TE OGH 2002/11/05 4 Ob 242/02w

Vgl aber; Beisatz: Die Verleitung zur ordnungsgemäßen Auflösung eines Abonnementvertrags ist nicht sittenwidrig, wenn der Werbende dem umworbenen Kunden eine Prüfung des eigenen Angebots ermöglicht, indem er ihm mit dem vorbereiteten Kündigungsschreiben ein Exemplar seiner Zeitung vorlegt, als deren Abonnent der Kunde gewonnen werden soll. (T1); Beisatz: Ist die Kündigungshilfe nicht geeignet, den Entschluss der angesprochenen Verkehrskreise, Abonnements anderer Fachzeitschriften aufzukündigen, unsachlich zu beeinflussen, sondern unterstützt sie nur dabei, einen einmal gefassten Entschluss umzusetzen, so bleibt sie im Rahmen des Leistungswettbewerbs und ist auch sonst nicht bedenklich. (T2)

TE OGH 2005/09/30 9 ObA 132/05k

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Ob nach diesen Grundsätzen das Verhalten des Beklagten als sittenwidrig zu qualifizieren ist, ist eine Frage des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. (T3)

Rechtssatznummer

RS0079323