Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

1Ob577/93

Norm

TürkischesBGB Art84;

Rechtssatz

Artikel 84, TürkischesBGB verstößt im Hinblick auf die vergleichbare Vorschrift des Paragraph 46, ABGB nicht gegen die öffentliche Ordnung. Die Freiheit der Eheschließung ist davon nicht berührt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/09/21 1 Ob 577/93

Veröff: SZ 66/112

Rechtssatznummer

RS0075849