OGH
21.09.1993
1Ob577/93
TürkischesBGB Art84;
Artikel 84, TürkischesBGB verstößt im Hinblick auf die vergleichbare Vorschrift des Paragraph 46, ABGB nicht gegen die öffentliche Ordnung. Die Freiheit der Eheschließung ist davon nicht berührt.
TE OGH 1993/09/21 1 Ob 577/93
Veröff: SZ 66/112
RS0075849