OGH
RS0070190
02.07.1993
1Ob559/93; 3Ob25/97s; 5Ob184/10k
MRG §29 Abs1 Z3
Dem Mieter steht wegen der für ihn in solchen Fällen im allgemeinen bestehenden Zwangslage das Recht, sich auf den Umgehungscharakter des strittigen Mietverhältnisses zu berufen, selbst dann zu, wenn er das Wesen und die Folgen des Umgehungsgeschäft erkannt haben sollte.
TE OGH 1993-07-02 1 Ob 559/93
TE OGH 1998-07-15 3 Ob 25/97s
TE OGH 2011-01-24 5 Ob 184/10k
Vgl auch