OGH
29.06.1993
4Ob95/93; 4Ob133/93
UWG §7 D;
Die Aussage, daß ein Unternehmer sein Kapital für ein nicht gewinnbringendes, sondern allenfalls sogar verlustträchtiges Geschäft einsetze, ist in hohem Maße geeignet, den Kredit dieses Unternehmers zu gefährden. Dabei braucht gar kein ziffernmäßig berechenbarer Schaden zu drohen, weil alles, was beim Publikum eine nachteilige Meinung vom Geschäftsbetrieb oder der Kreditwürdigkeit des Inhabers erwecken kann, ohne weiteres schädigt.
TE OGH 1993/06/29 4 Ob 95/93
Veröff: MR 1993,182
TE OGH 1993/11/30 4 Ob 133/93
Beisatz: Hier: Die Aussage, daß ein Meinungsforschungsinstitut nicht fachgerecht und sauber arbeite und zur Verwilderung der demoskopischen Sitten beitrage. (T1)
RS0079641