OGH
RS0078380
29.06.1993
4Ob67/93; 4Ob104/20b (4Ob105/20z)
UWG §2 C2a; UWG §2 D11
Die Werbeaussage, daß eine Programmbeilage demnächst in Zeitungen mit einer entsprechenden Reichweite, Leserzahl und Verbreitung in den Bundesländern erscheinen werde, ist nicht schon deshalb irreführend, weil es sie noch gar nicht gibt, wenn dabei von der gegenwärtigen Verbreitung der Trägerzeitungen ausgegangen wurde (hier: "tele-Jumbo").
TE OGH 1993-06-29 4 Ob 67/93
Veröff: MR 1993,192
TE OGH 2020-11-26 4 Ob 104/20b
Vgl; Beisatz: Es darf nicht nur mit dem Inhalt einer unabhängigen Quelle, sondern auch mit einer realistischen, bloß erwarteten Reichweite geworben werden. Dabei muss aber ausreichend offen gelegt werden, dass es sich um eine mehr oder minder realistische Zukunftsprognose handelt und diese Prognose muss auf realistischer Grundlage beruhen. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078380