OGH
18.05.1993
4Ob38/93 (4Ob39/93)
UWG §2 D1;
Eine Verpflichtung zur Offenlegung aller nur denkbaren Auswirkungen auf die Umwelt, die ein als umweltschonend angepriesenes Verfahren hat, würde die Werbung mit solchen Verfahren unmöglich machen und die Attraktivität ihrer Entwicklung und Anwendung somit deutlich vermindern.
TE OGH 1993/05/18 4 Ob 38/93
RS0078305