Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.05.1993

Geschäftszahl

4Ob38/93 (4Ob39/93)

Norm

UWG §2 D1;

Rechtssatz

Eine Verpflichtung zur Offenlegung aller nur denkbaren Auswirkungen auf die Umwelt, die ein als umweltschonend angepriesenes Verfahren hat, würde die Werbung mit solchen Verfahren unmöglich machen und die Attraktivität ihrer Entwicklung und Anwendung somit deutlich vermindern.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/05/18 4 Ob 38/93

Rechtssatznummer

RS0078305