OGH
27.04.1993
14Os41/93
StGB §142 C;
Das Klammerzitat des Paragraph 89, StGB im Paragraph 142, Absatz eins, StGB umreißt (lediglich) das nach dieser Vorschrift an den normativen Begriff der (qualifizierten) Drohung gestellte (strenge) Anforderungsprofil in der Weise, daß vom Täter eine konkrete (gegenwärtige) Gefahr für Leib oder Leben in Aussicht gestellt werden muß.
TE OGH 1993/04/27 14 Os 41/93
RS0094183