Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Geschäftszahl

14Os41/93

Norm

StGB §142 C;

Rechtssatz

Das Klammerzitat des Paragraph 89, StGB im Paragraph 142, Absatz eins, StGB umreißt (lediglich) das nach dieser Vorschrift an den normativen Begriff der (qualifizierten) Drohung gestellte (strenge) Anforderungsprofil in der Weise, daß vom Täter eine konkrete (gegenwärtige) Gefahr für Leib oder Leben in Aussicht gestellt werden muß.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/04/27 14 Os 41/93

Rechtssatznummer

RS0094183