OGH
27.04.1993
14Os41/93
StGB §89;
Das Gefährlichkeitsdelikt des § 89 StGB ist nicht auf die Schuldform der Fahrlässigkeit beschränkt.Das Gefährlichkeitsdelikt des Paragraph 89, StGB ist nicht auf die Schuldform der Fahrlässigkeit beschränkt.
TE OGH 1993/04/27 14 Os 41/93
RS0092828