Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.04.1993

Geschäftszahl

1Ob647/92

Norm

ABGB §215a;

Rechtssatz

Lehnt nach der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Minderjährigen der als Sachwalter für dessen Unterhaltsangelegenheiten gesetzlich zuständige (zuständig gewordene) Jugendwohlfahrtsträger die Übernahme und damit die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben ab, unterliegt er insoweit als Vertreter des Minderjährigen (sohin nicht in Ausübung der Hoheitsverwaltung, sondern als gesetzlicher Vertreter) der Jurisdiktion der Gerichte. Das Pflegschaftsgericht ist daher zur Entscheidung eines Zuständigkeitsstreites (Übertragungsstreites) zwischen zwei Jugendwohlfahrtsträgern zuständig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/04/20 1 Ob 647/92

Rechtssatznummer

RS0049145