OGH
RS0090529
06.04.1993
11Os15/93; 15Os124/05g; 11Os24/11f
StGB §12 Bc
Das sich die Tat zumindest im Vorbereitungsstadium befinden müßte, ist kein gesetzliches Kriterium eines strafbaren Tatbeitrages. Mag auch der Tatbeitrag in der Praxis häufig im Vorbereitungsstadium der geförderten Tat einsetzen, so hängt die Strafbarkeit der Beitragshandlung nicht von ihrer zeitlichen Nähe zur Tatausführung ab, weil ein tatunterstützender Beitrag sowohl vor als auch während der Deliktsausführung strafbar sein kann (WK-StGB 2 Paragraph 12, Rz 94).
TE OGH 1993-04-06 11 Os 15/93
TE OGH 2006-02-16 15 Os 124/05g
Auch; nur: Die Strafbarkeit der Beitragshandlung hängt nicht von ihrer zeitlichen Nähe zur Tatausführung ab, weil ein tatunterstützender Beitrag sowohl vor als auch während der Deliktsausführung strafbar sein kann (WK-StGB 2 Paragraph 12, Rz 94). (T1)
TE OGH 2011-05-19 11 Os 24/11f
Vgl auch; Beis ähnlich wie T1