OGH
09.03.1993
4Ob12/93
UWG §2 C2c;
Ist auch bei flüchtiger Betrachtung erkennbar, daß es sich um keine einheitliche Publikation, sondern die Zusammenfassung von neun regionalen Wochenzeitungen handelt, besteht auch in der zusammengezählten Angaben über die Zahl der Leser keine Irreführung.
TE OGH 1993/03/09 4 Ob 12/93
RS0078416