Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.03.1993

Geschäftszahl

4Ob12/93

Norm

UWG §2 C2c;

Rechtssatz

Ist auch bei flüchtiger Betrachtung erkennbar, daß es sich um keine einheitliche Publikation, sondern die Zusammenfassung von neun regionalen Wochenzeitungen handelt, besteht auch in der zusammengezählten Angaben über die Zahl der Leser keine Irreführung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/03/09 4 Ob 12/93

Rechtssatznummer

RS0078416