Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.02.1993

Geschäftszahl

2Ob607/92

Norm

ZPO §228 B3aa;

ZPO §228 C1;

Rechtssatz

Der Vermieter hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Beklagte nicht in die Mietrechte nach dem verstorbenen Mieter eingetreten ist. Der Vermieter ist nicht genötigt, eine Aufkündigung gegen die Verlassenschaft oder eine Räumungsklage gegen den Beklagten einzubringen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/02/25 2 Ob 607/92

Veröff: RZ 1994/52 S 166

Rechtssatznummer

RS0038962