OGH
25.02.1993
2Ob607/92
ZPO §228 B3aa;
ZPO §228 C1;
Der Vermieter hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Beklagte nicht in die Mietrechte nach dem verstorbenen Mieter eingetreten ist. Der Vermieter ist nicht genötigt, eine Aufkündigung gegen die Verlassenschaft oder eine Räumungsklage gegen den Beklagten einzubringen.
TE OGH 1993/02/25 2 Ob 607/92
Veröff: RZ 1994/52 S 166
RS0038962