Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.02.1993

Geschäftszahl

4Ob113/92

Norm

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Auch eine Konkurseröffnung über das Vermögen des Mitbewerbers nach dieser Gesetzesstelle ändert freilich schon deshalb nichts an der Aktivlegitimation, weil sie nur zur konkursmäßigen Abwicklung des Unternehmens führt, in deren Rahmen jedenfalls nich Waren aus der Konkursmasse in den Verkehrs kommen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/02/23 4 Ob 113/92

Rechtssatznummer

RS0079464