OGH
23.02.1993
4Ob113/92
UWG §14 B2;
Auch eine Konkurseröffnung über das Vermögen des Mitbewerbers nach dieser Gesetzesstelle ändert freilich schon deshalb nichts an der Aktivlegitimation, weil sie nur zur konkursmäßigen Abwicklung des Unternehmens führt, in deren Rahmen jedenfalls nich Waren aus der Konkursmasse in den Verkehrs kommen.
TE OGH 1993/02/23 4 Ob 113/92
RS0079464