Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.02.1993

Geschäftszahl

4Ob113/92

Norm

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Die Frage, ob es im Konkurs zu einer Fortführung oder zur Wiedereröffnung des Unternehmens der Gesellschaft durch den Masseverwalter kommt oder ob ein Zwangsausgleich angestrebt wird, ist demnach nicht ausschlaggebend. Auch die Aktivlegitimation einer Konkursmasse besteht so lange, bis der Betrieb endgültig eingestellt ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1993/02/23 4 Ob 113/92

Rechtssatznummer

RS0079454