OGH
23.02.1993
4Ob113/92
UWG §14 B2;
Die Frage, ob es im Konkurs zu einer Fortführung oder zur Wiedereröffnung des Unternehmens der Gesellschaft durch den Masseverwalter kommt oder ob ein Zwangsausgleich angestrebt wird, ist demnach nicht ausschlaggebend. Auch die Aktivlegitimation einer Konkursmasse besteht so lange, bis der Betrieb endgültig eingestellt ist.
TE OGH 1993/02/23 4 Ob 113/92
RS0079454