Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.11.1992

Geschäftszahl

4Ob93/22

Norm

UWG §9 C4a;

Rechtssatz

Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company".

Entscheidungstexte

TE OGH 1992/11/10 4 Ob 93/22

Veröff: ÖBl 1993,15

Rechtssatznummer

RS0079301