Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0013121

Entscheidungsdatum

14.10.1992

Geschäftszahl

3Ob564/92; 3Ob259/08x; 9ObA12/10w; 8ObA41/12f

Norm

ABGB §884

Rechtssatz

War auch zwischen den Parteien die Abgabe einer Erklärung (hier: Geltendmachung einer Wertsicherungsnachforderung) mit eingeschriebenem Brief vereinbart, so reicht doch nach dem Formzweck dieser Abrede ein einfacher Brief aus, wenn dessen Empfang zugestanden wurde.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992-10-14 3 Ob 564/92

TE OGH 2009-02-25 3 Ob 259/08x

Vgl; Beisatz: Auch bei gewillkürtem Formgebot ist der Formzweck entscheidend; er kann aber nur durch Vertragsauslegung ermittelt werden. (T1)

TE OGH 2010-07-28 9 ObA 12/10w

nur: War auch zwischen den Parteien die Abgabe einer Erklärung mit eingeschriebenem Brief vereinbart, so reicht doch nach dem Formzweck dieser Abrede ein einfacher Brief aus, wenn dessen Empfang zugestanden wurde. (T2); Beisatz: Hier: Tatsächlicher Zugang des Aufforderungsschreibens an den Arbeitgeber. (T3)

TE OGH 2012-07-26 8 ObA 41/12f

Vgl auch