Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.09.1992

Geschäftszahl

4Ob543/92; 6Ob82/07p

Norm

EheG §55a;

Rechtssatz

Auch bei der einvernehmlichen Scheidung wird der in Anwesenheit der Parteien verkündete Beschluß mangels Verzichtes auf die Zustellung einer Beschlußausfertigung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nach Zustellung der Ausfertigung rechtskräftig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992/09/29 4 Ob 543/92

TE OGH 2007/05/25 6 Ob 82/07p

Auch

Rechtssatznummer

RS0057115