OGH
29.09.1992
4Ob543/92; 6Ob82/07p
EheG §55a;
Auch bei der einvernehmlichen Scheidung wird der in Anwesenheit der Parteien verkündete Beschluß mangels Verzichtes auf die Zustellung einer Beschlußausfertigung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nach Zustellung der Ausfertigung rechtskräftig.
TE OGH 1992/09/29 4 Ob 543/92
TE OGH 2007/05/25 6 Ob 82/07p
Auch
RS0057115