Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.09.1992

Geschäftszahl

4Ob543/92

Norm

EheG §55a;

Rechtssatz

Eine Fehlbeurteilung der Rechtsfolgen der einvernehmlichen Scheidung kann die Annahme der Prozeßunfähigkeit nur rechtfertigen, wenn sie entscheidend durch einen regelwidrigen Geisteszustand ausgelöst worden ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992/09/29 4 Ob 543/92

Rechtssatznummer

RS0057099