OGH
29.09.1992
4Ob543/92
EheG §55a;
Eine Fehlbeurteilung der Rechtsfolgen der einvernehmlichen Scheidung kann die Annahme der Prozeßunfähigkeit nur rechtfertigen, wenn sie entscheidend durch einen regelwidrigen Geisteszustand ausgelöst worden ist.
TE OGH 1992/09/29 4 Ob 543/92
RS0057099