OGH
RS0067761
29.09.1992
4Ob60/92; 4Ob98/17s
MedienG §26; UWG §1 D1a
Nicht kennzeichnungspflichtig sind unentgeltliche redaktionelle Hinweise und redaktionelle Zugaben, mit denen ein bezahltes Inserat durch eine redaktionelle Berichterstattung unterstützt wird.
TE OGH 1992-09-29 4 Ob 60/92
Veröff: ÖBl 1992,205 = MR 1992,255 (Korn)
TE OGH 2017-06-13 4 Ob 98/17s
Aber; Beisatz: Bei einem inneren Zweckzusammenhang zwischen einem nicht gekennzeichneten Beitrag und der Gegenleistung für ein Kundeninserat im Sinne eines Gesamtauftrags liegt ein Verstoß gegen Paragraph 26, MedienG vor. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0067761