Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.09.1992

Geschäftszahl

12Os73/92; 15Os2/08w

Norm

StGB §3 Abs1 A1;

Rechtssatz

Solange ein Angriff fortdauert, ohne abgeschlossen zu sein, ist er noch gegenwärtig.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992/09/24 12 Os 73/92

TE OGH 2008/02/18 15 Os 2/08w

Beisatz: Ein Angriff ist so lange noch gegenwärtig, als er nicht aufgegeben oder bezwungen wurde oder misslungen ist. (T1)

Rechtssatznummer

RS0088813