OGH
24.09.1992
12Os73/92; 15Os2/08w
StGB §3 Abs1 A1;
Solange ein Angriff fortdauert, ohne abgeschlossen zu sein, ist er noch gegenwärtig.
TE OGH 1992/09/24 12 Os 73/92
TE OGH 2008/02/18 15 Os 2/08w
Beisatz: Ein Angriff ist so lange noch gegenwärtig, als er nicht aufgegeben oder bezwungen wurde oder misslungen ist. (T1)
RS0088813