OGH
15.09.1992
4Ob124/92
MSchG §13;
UWG §9 B5;
Werden einem Kunden, der "Mexikaner"-Würste verlangt - eine für den Kläger registrierte Marke - scharfe Würste ohne Bezeichnung übergeben und der Gebrauch des Wortes "Mexikaner" ausdrücklich abgelehnt, kann von einem Benutzen dieser Marke keine Rede sein.
TE OGH 1992/09/15 4 Ob 124/92
Veröff: ÖBl 1993,23 = WBl 1993,96
RS0066717