Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0051238

Entscheidungsdatum

02.09.1992

Geschäftszahl

9ObA155/92; 9ObA14/93; 9ObA244/93; 9ObA95/16k

Norm

ArbVG §115 Abs3

Rechtssatz

Begründete Suspendierungen sind auch bei Betriebsratsmitgliedern insoweit anzuerkennen, als dadurch keine (weitere) Behinderung der Betriebsratstätigkeit eintritt. Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992-09-02 9 ObA 155/92

Veröff: ZAS 1993/11 S 161 (teilweise kritisch Strasser)

TE OGH 1993-02-24 9 ObA 14/93

nur: Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden. (T1)

TE OGH 1993-11-24 9 ObA 244/93

TE OGH 2016-11-29 9 ObA 95/16k

nur T1

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051238