Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.05.1992

Geschäftszahl

4Ob526/92

Norm

ZPO §545 Abs1;

Rechtssatz

Ist der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß Paragraph 545, Absatz eins, ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992/05/26 4 Ob 526/92

Rechtssatznummer

RS0044654