OGH
26.05.1992
4Ob526/92
ZPO §545 Abs1;
Ist der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß Paragraph 545, Absatz eins, ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen.
TE OGH 1992/05/26 4 Ob 526/92
RS0044654