OGH
28.04.1992
4Ob51/92
MSchG §10;
UWG §9 B2;
Der Firmenschutz nach Paragraph 9, UWG reicht weiter als der Markenschutz, weil die Firma - über den Bereich der Warengleichartigkeit (Paragraph 10, MSchG) hinaus - "allseitig" geschützt ist; auch dieser Schutz endet aber dort, wo Verwechslungsgefahr nicht mehr besteht.
TE OGH 1992/04/28 4 Ob 51/92
RS0066581