Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0070059

Entscheidungsdatum

02.04.1992

Geschäftszahl

7Ob538/92; 5Ob184/10k

Norm

MRG §29

Rechtssatz

Wird durch wiederholte Räumungsvergleiche eine Verlängerung des Mietverhältnisses über sechs Monate hinaus herbeigeführt, wird hiedurch unzulässig ein befristetes Mietverhältnis geschaffen. Ein solcher Räumungsvergleich ist unwirksam. Es genügt eine Klage auf Unwirksamkeit des letzten Vergleiches, wenn die früheren als Titel für eine Räumungsexekution schon außer Kraft getreten sind.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992-04-02 7 Ob 538/92

Veröff: WoBl 1992,206 (Pfanzelt)

TE OGH 2011-01-24 5 Ob 184/10k

Vgl aber; Beisatz: Hier: Unwirksame Befristung durch Räumungsvergleich mit 30jähriger Frist. (T1)