OGH
RS0070059
02.04.1992
7Ob538/92; 5Ob184/10k
MRG §29
Wird durch wiederholte Räumungsvergleiche eine Verlängerung des Mietverhältnisses über sechs Monate hinaus herbeigeführt, wird hiedurch unzulässig ein befristetes Mietverhältnis geschaffen. Ein solcher Räumungsvergleich ist unwirksam. Es genügt eine Klage auf Unwirksamkeit des letzten Vergleiches, wenn die früheren als Titel für eine Räumungsexekution schon außer Kraft getreten sind.
TE OGH 1992-04-02 7 Ob 538/92
Veröff: WoBl 1992,206 (Pfanzelt)
TE OGH 2011-01-24 5 Ob 184/10k
Vgl aber; Beisatz: Hier: Unwirksame Befristung durch Räumungsvergleich mit 30jähriger Frist. (T1)