OGH
25.02.1992
4Ob94/91
UWG §2 D1;
UWG §2 D3;
Das Wort "Webpelz" wird im allgemeinen Sprachgebrauch für gewebte Pelzimitationen, also nicht für ein natürlich gewachsenes Fell, verwendet. Bei Imitationen erwarten die Verbraucher auch nicht, daß sie dem imitierten Produkt stofflich weitgehend entsprechen. Der Wortbestandteil "Pelz" kann daher für sich allein nicht mehr zu der irrigen Vorstellung führen, daß "Webpelze" überwiegend aus tierischen Fellen bestünden. - "Webpelze".
TE OGH 1992/02/25 4 Ob 94/91
RS0078250