OGH
25.02.1992
4Ob4/92
UWG §2 D4;
UWG §2 D9;
Der Interessent wird - ist die Ware nicht (ausreichend) vorhanden - über das Vorhandensein einer besonders günstigen Kaufmöglichkeit getäuscht, wenn das Angebot besonders günstig ist und sich so vom übrigen Angebot abhebt. Auch den "Lockangeboten" dieser Kategorie liegt damit eine Irreführung über die Preisbemessung zugrunde, wird doch mit dem besonders günstigen Preis einer Wahre geworben, die nicht oder nur in unzureichender Menge zur Verfügung steht; damit verbunden ist aber hier eine Irreführung über die Vorräte im Sinne des Paragraph 2, UWG.
TE OGH 1992/02/25 4 Ob 4/92
Veröff: SZ 65/24 = ÖBl 1992,39 = WBl 1992,201
RS0078621