OGH
25.02.1992
4Ob4/92
UWG §2 D9;
Fehlt es aber an jedem ins Gewicht fallenden Anlockeffekt, dann spricht die Weigerung des Geschäftsinhabers, einem Kunden eine in der Auslage ausgestellte Ware zu verkaufen, für sich allein noch nicht für ein wettbewerbswidriges "Lockvogelangebot".
TE OGH 1992/02/25 4 Ob 4/92
Veröff: SZ 65/24 = WBl 1992,201 = ÖBl 1992,39
RS0078611