Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.02.1992

Geschäftszahl

4Ob4/92

Norm

UWG §2 D4;

UWG §2 D9;

Rechtssatz

Eine Veriante der "Lockvogelwerbung" liegt dann vor, wenn der Werbende einen einzelnen Artikel zu einem besonders günstigen Preis derart ankündigt, daß daraus irreführende Schlüsse auf allgemeine günstige Preise des Gesamtsortiments dieses Geschäftes gezogen werden können, also eine Täuschung über das Preisniveau herbeigeführt wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1992/02/25 4 Ob 4/92

Veröff: SZ 65/24 = ÖBl 1992,39 = WBl 1992,201

Rechtssatznummer

RS0078509