OGH
25.02.1992
4Ob4/92
UWG §2 D4;
UWG §2 D9;
Eine Veriante der "Lockvogelwerbung" liegt dann vor, wenn der Werbende einen einzelnen Artikel zu einem besonders günstigen Preis derart ankündigt, daß daraus irreführende Schlüsse auf allgemeine günstige Preise des Gesamtsortiments dieses Geschäftes gezogen werden können, also eine Täuschung über das Preisniveau herbeigeführt wird.
TE OGH 1992/02/25 4 Ob 4/92
Veröff: SZ 65/24 = ÖBl 1992,39 = WBl 1992,201
RS0078509