OGH
18.02.1992
4Ob106/91; 15Os53/93 (15Os54/93); 4Ob50/94; 4Ob47/06z
UrhG §1;
UrhG §81;
Da es im Bereich der urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte keinen Gutglaubenserwerb vom Nichtberechtigten gibt, genügt hier auch nicht der bloße Nachweis einer entsprechenden Rechtsübertragung durch einen bestimmten Dritten; vielmehr muß im Fall der Bestreitung der Wirksamkeit eines derartigen Rechtserwerbes durch den Beklagten der Kläger den Nachweis des Rechtserwerbes vom ursprünglich Berechtigten (und sei es auch im Wege einer Kette von Berechtigten) erbringen.
TE OGH 1992/02/18 4 Ob 106/91
Veröff: GRURInt 1992,932 = WBl 1992,241 = MR 1992,116
TE OGH 1993/05/06 15 Os 53/93
Beisatz: Hier: Zur Privatanklage-Legitimation nach Paragraph 91, Absatz 3, UrhG. (T1)
TE OGH 1994/04/26 4 Ob 50/94
TE OGH 2006/06/20 4 Ob 47/06z
Auch; Beisatz: Im Bestreitungsfall ist ein Werknutzungsrecht nur dann schlüssig behauptet, wenn ein Tatsachenvorbringen zum Rechtserwerb erstattet wird. (T2)
RS0076441